Beiträge und Gebühren


Pro Jahr werden folgende Mitgliedsbeiträge* fällig:

 Euro
Jugendliche bis 16 Jahre / Jugendliche von 16 bis 21 Jahren40,00/50,00
Erwachsene, aktiv110,00
Erwachsene, passiv70,00
Familie140,00

Für die Nutzung unserer Anlage** berechnen wir:

 Euro
Jugendliche bis 21 Jahre pro Jahr75,00
Erwachsene (p.P. bis zu 3 Pferde) pro Halbjahr130,00
Erwachsene (p.P. bis zu 3 Pferde) pro Jahr190,00
Mehrere Erwachsene, ein Pferd, pro Jahr200,00
Familie pro Jahr200,00

Unterricht auf den Schulpferden:
Bitte bei Sabine Kuhn melden.

* Die Beiträge werden regelmäßig per 04.04. e.j.J. per Bankeinzug für das lfd. Kalenderjahr erhoben. Als aktiver Reiter gilt, wer im Besitz einer gültigen Turnierlizenz gemäß Datenbestand FN ist. Zu einer Familie gehören Eltern und deren Kinder bis zu einem Alter von 21 Jahren. Ehrenmitglieder gem. § 6 Abs. 4 der Vereinssatzung werden von der Beitragspflicht befreit. 
** Die Gebühr zur Anlagennutzung ist fällig, wenn das Gelände zum Training (darunter fällt auch der Unterricht) genutzt wird. Bei Anlagennutzung durch Vereinsmitglieder mit mehr als drei Pferden pro Person erhöht sich die Gebühr je weiterem Pferd um ein Drittel des jeweiligen Gebührensatzes. Die Gebühr zur Anlagennutzung ist fällig, wenn das Gelände zum Training (darunter fällt auch der Unterricht) genutzt wird. 
Weitere Gebühren: 

  • Die Verbandszeitschrift “Reiter und Pferde” können Vereinsmitglieder gegen eine Gebühr zum Vorzugspreis über den Verein beziehen.
  • Erlässt der geschäftsführende Vorstand im Einzelfall die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren, wird eine Gebühr für Rechnungsstellung in Höhe von € 5,- pro Jahr erhoben.
  • Der Gesamtvorstand wird ermächtigt, darüber hinaus Gebühren für die Teilnahme an Veranstaltungen, Lehrgängen und Unterricht festzusetzen.
 
Pflichtarbeitsstunden: 

Alle Reiter und Fahrer, die im Besitz einer gültigen Turnierlizenz sind, sind verpflichtet, pro Jahr Pflichtarbeitsstunden, ersatzweise Abgeltungszahlungen wie folgt zu leisten:

  • Alter 14 – 16 Jahre:
    10 Pflichtarbeitsstunden – ersatzweise Abgeltung mit € 6,- pro nicht geleisteter Pflichtarbeitsstunde
  • Alter über 16 Jahre:
    12 Pflichtstunden – ersatzweise Abgeltung mit € 10,- pro nicht geleisteter Pflichtarbeitsstunde

Die ersatzweise Abgeltung von in einem Jahr nicht geleisteten Pflichtarbeitsstunden wird zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag des Folgejahres berechnet. Über die Art und Weise des Nachweises der Pflichtarbeitsstunden und die hierfür infrage kommenden Termine und Tätigkeiten wird auf dieser Internetseite informiert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft bei Ableistung der Pflichtarbeitsstunden ausgeschlossen sein kann.